Allgemeine Vertragsbedingungen
Swantje Kornau
Brünhausen 9
27232 Sulingen
Telefon: 01 73 / 8 93 29 04
E-Mail: kontakt(at)hebamme-kornau.de
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme.
Die Anmeldung
Die Kursanmeldung erfolgt telefonisch oder aber online. Diese Anmeldung ist verbindlich und somit ist der Kurs auch bei Nichtteilnahme zu bezahlen. Jede Teilnehmerin muss vor der Anmeldung die AGBs zur Kenntnis nehmen und bestätigen.
Die Kursgebühr
Die Kursgebühr ist binnen 10 Tagen nach Anmeldung bar oder per Überweisung zu zahlen. Eine Erstattung der Kursgebühr ist nur aus Kulanz und persönlicher Absprache möglich. Die Preisangaben und Leistungen sind vorbehaltlich Druckfehler, Irrtümer und Änderungen zu sehen.
Terminverlegung:
Da die Hebamme manchmal zu unplanmässigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung:
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Köperliche Verfassung
Die angaben im ausgefüllten Fragebogen müssen der Richtigkeit entsprechen. Bei Nichtangabe von Erkrankungen bzw. regelmäßiger Medikamenteneinnahme ist die Trainerin nicht haftbar zu machen.
Eigenverantwortung
Die Teilnahme an jedem Sportkurs ist mit einem Verletzungsrisiko verbunden. Der Teilnehmer tainiert auf eigenen Versicherungsschutz.
Datenschutz und Schweigepflicht:
Im Rahmen dieser Dienstleistung werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstelllationen regelmässig der Fall ist:
-Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit nicht einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
-Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
-Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit seperat zu erklärender Einwilligung der Patientinüber eine externe Abrechnungsstelle.
Privatrechnungen:
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle.
Schlussbestimmungen
Die Hebamme behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dass dies für den Kunden nicht zumutbar ist. Die Hebamme wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Die Hebamme wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
(§286 Abs. 3 BGB). Hinweis:
Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife Schließen die Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.